Kanzlei für Vorsorge, Versorgung und Verfahrenskommunikation Rechtsanwalt - Versicherungsfachmann (BWV)
10 Gebote
Die 10 Gebote unserer Zusammenarbeit
1. Ihr Anwalt dient Ihren Interessen; Ihre Interessen sind seine Interessen.
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2. Ihre Interessen setzt Ihr Anwalt mit den Mitteln des Rechts durch. Recht hat einen Wert an sich. Recht darf nicht missbraucht werden.
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3. Ihr Anwalt ist Organ der Rechtspflege. Ihr Anwalt trägt Verantwortung für den Rechtsstaat.
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4. Ihr Anwalt hat für Sie den sichersten Weg zu suchen. Unübersichtliche Sachverhalte wie die Fortbildung des Rechts fordern gelegentlich die Bereitschaft Risiken zu übernehmen.
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5. Ihr Anwalt schafft mit Ihnen Ihren Fall. Wir klären gemeinsam worauf es ankommt. Ihr Anwalt behält das Ganze im Blick. Fallbezogen zieht Ihr Anwalt Spezialisten hinzu oder übergibt die Sache.
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6. Ihr Anwalt weiss um Ihren Vertrauensvorschuss. In jedem Fall soll ein Vertrauensverhältnis wachsen.
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7. Ihr Anwalt schweigt über alles, was Sie ihm anvertrauen. Sie entscheiden, worüber Ihr Anwalt mit wem redet. Sie teilen Ihrem Anwalt alle erheblichen Tatsachen mit.
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8. Ihr Anwalt hält Absprachen und Zusagen ein. Sie bitte auch! So wächst Vertrauen; Fälle werden zügig gelöst.
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9. Ihr Anwalt vertritt im Sozial- und Versicherungsrecht ausschliesslich Versicherungsnehmer, versicherte Personen, Mitglieder etc.: Menschen wie Sie. Ihr Anwalt steht immer auf der gleichen Seite!
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10. Ihr Anwalt will anständig Geld verdienen; Ihr Anwalt will sein Geld anständig verdienen. Ihr Anwalt hat deshalb Ihre Leistungsfähigkeit im Blick. Wir besprechen offen, was Ihnen die Klärung, bestenfalls die Durchsetzung Ihrer Interessen wert ist.
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Kontakt
Bernhard Lorenz
Kanzlei für Vorsorge, Versorgung und Verfahrenskommunikation
Goerdelerstrasse 6
65197 Wiesbaden
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Telefon: 0611 2042593
Telefax: 0611 2042594
E-Mail: lorenz.bernhard@me.com
Ihr Anwalt wird nach den für Sie geschaffenen Werten vergütet.
Das kann bedeuten:
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Streitwertabrechnung; wird der gesetzliche Streitwert Umfang und Bedeutung Ihres Falles nicht gerecht schliessen wir eine Streitwertvereinbarung.
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Abrechnung nach Zeitaufwand: Am Anfang steht für Ihre Planungssicherheit die Kalkulation Ihres Anwalts, bei der Abrechnung nach Wertschöpfung und Leistungsfähigkeit bewegen sich die Stundensätze zwischen € 150 und € 450, jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Auslagen.
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Erfolgshonorar im Rahmen der Möglichkeiten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
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Pro bono in Verantwortung für die weniger Leistungsfähigen. Ihr Anwalt entscheidet über seine pro bono-Leistung für Sie zum Abschluss Ihres Falles. Dann herrscht die grösste Klarheit.
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Für die Erstberatung ist grundsätzlich ein Pauschalhonorar von € 200 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. So ist eine gründliche Aufnahme Ihres Falles möglich.
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Die Einholung einer Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung wird ebenfalls pauschal mit € 200 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet. Nicht eingeschlossen in diese Pauschalberechnung ist die streitige Durchsetzung Ihrer Deckungszusage.