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10 Gebote 


Die 10 Gebote unserer Zusammenarbeit

 

1. Ihr Anwalt dient Ihren Interessen; Ihre Interessen sind seine Interessen.

2. Ihre Interessen setzt Ihr Anwalt mit den Mitteln des Rechts durch. Recht hat einen         Wert an sich. Recht darf nicht missbraucht werden.

3. Ihr Anwalt ist Organ der Rechtspflege. Ihr Anwalt trägt Verantwortung für den                 Rechtsstaat.

4. Ihr Anwalt hat für Sie den sichersten Weg zu suchen. Unübersichtliche Sachverhalte     wie die Fortbildung des Rechts fordern gelegentlich die Bereitschaft Risiken zu             übernehmen.

5. Ihr Anwalt schafft mit Ihnen Ihren Fall. Wir klären gemeinsam worauf es ankommt.         Ihr Anwalt behält das Ganze im Blick. Fallbezogen zieht Ihr Anwalt Spezialisten             hinzu oder übergibt die Sache.

6. Ihr Anwalt weiss um Ihren Vertrauensvorschuss. In jedem Fall soll ein                             Vertrauensverhältnis wachsen.

7. Ihr Anwalt schweigt über alles, was Sie ihm anvertrauen. Sie entscheiden, worüber       Ihr Anwalt mit wem redet. Sie teilen Ihrem Anwalt alle erheblichen Tatsachen mit.

8. Ihr Anwalt hält Absprachen und Zusagen ein. Sie bitte auch! So wächst Vertrauen;       Fälle werden zügig gelöst.

9. Ihr Anwalt vertritt im Sozial- und Versicherungsrecht ausschliesslich                               Versicherungsnehmer, versicherte Personen, Mitglieder etc.: Menschen wie Sie. Ihr     Anwalt steht immer auf der gleichen Seite!

10. Ihr Anwalt will anständig Geld verdienen; Ihr Anwalt will sein Geld anständig                 verdienen. Ihr Anwalt hat deshalb Ihre Leistungsfähigkeit im Blick. Wir besprechen       offen, was Ihnen die Klärung, bestenfalls die Durchsetzung  Ihrer Interessen wert         ist.

Kontakt

Bernhard Lorenz
Kanzlei für Vorsorge, Versorgung und Verfahrenskommunikation


Goerdelerstrasse 6
65197 Wiesbaden

Telefon: 0611 2042593
Telefax: 0611 2042594
E-Mail: 
lorenz.bernhard@me.com

Ihr Anwalt wird nach den für Sie geschaffenen Werten vergütet.

 

Das kann bedeuten:

 

  • Streitwertabrechnung; wird der gesetzliche Streitwert Umfang und Bedeutung Ihres Falles nicht gerecht schliessen wir eine Streitwertvereinbarung.

  • Abrechnung nach Zeitaufwand: Am Anfang steht für Ihre Planungssicherheit die Kalkulation Ihres Anwalts, bei der Abrechnung nach Wertschöpfung und Leistungsfähigkeit bewegen sich die Stundensätze zwischen € 150 und € 450, jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Auslagen.

  • Erfolgshonorar im Rahmen der Möglichkeiten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

  • Pro bono in Verantwortung für die weniger Leistungsfähigen. Ihr Anwalt entscheidet über seine pro bono-Leistung für Sie zum Abschluss Ihres Falles. Dann herrscht die grösste Klarheit.

  • Für die Erstberatung ist grundsätzlich ein Pauschalhonorar von € 200 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. So ist eine gründliche Aufnahme Ihres Falles möglich.

  • Die Einholung einer Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung wird ebenfalls pauschal mit € 200 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet. Nicht eingeschlossen in diese Pauschalberechnung ist die streitige Durchsetzung Ihrer Deckungszusage. 

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