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10 Gebote 


Die 10 Gebote unserer Zusammenarbeit

 

1. Ihr Anwalt dient Ihren Interessen; Ihre Interessen sind seine Interessen.

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2. Ihre Interessen setzt Ihr Anwalt mit den Mitteln des Rechts durch. Recht hat einen         Wert an sich. Recht darf nicht missbraucht werden.

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3. Ihr Anwalt ist Organ der Rechtspflege. Ihr Anwalt trägt Verantwortung für den                 Rechtsstaat.

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4. Ihr Anwalt hat für Sie den sichersten Weg zu suchen. Unübersichtliche Sachverhalte     wie die Fortbildung des Rechts fordern gelegentlich die Bereitschaft Risiken zu             übernehmen.

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5. Ihr Anwalt schafft mit Ihnen Ihren Fall. Wir klären gemeinsam worauf es ankommt.         Ihr Anwalt behält das Ganze im Blick. Fallbezogen zieht Ihr Anwalt Spezialisten             hinzu oder übergibt die Sache.

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6. Ihr Anwalt weiss um Ihren Vertrauensvorschuss. In jedem Fall soll ein                             Vertrauensverhältnis wachsen.

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7. Ihr Anwalt schweigt über alles, was Sie ihm anvertrauen. Sie entscheiden, worüber       Ihr Anwalt mit wem redet. Sie teilen Ihrem Anwalt alle erheblichen Tatsachen mit.

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8. Ihr Anwalt hält Absprachen und Zusagen ein. Sie bitte auch! So wächst Vertrauen;       Fälle werden zügig gelöst.

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9. Ihr Anwalt vertritt im Sozial- und Versicherungsrecht ausschliesslich                               Versicherungsnehmer, versicherte Personen, Mitglieder etc.: Menschen wie Sie. Ihr     Anwalt steht immer auf der gleichen Seite!

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10. Ihr Anwalt will anständig Geld verdienen; Ihr Anwalt will sein Geld anständig                 verdienen. Ihr Anwalt hat deshalb Ihre Leistungsfähigkeit im Blick. Wir besprechen       offen, was Ihnen die Klärung, bestenfalls die Durchsetzung  Ihrer Interessen wert         ist.

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Kontakt

Bernhard Lorenz
Kanzlei für Vorsorge, Versorgung und Verfahrenskommunikation


Goerdelerstrasse 6
65197 Wiesbaden

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Telefon: 0611 2042593
Telefax: 0611 2042594
E-Mail: 
lorenz.bernhard@me.com

Ihr Anwalt wird nach den für Sie geschaffenen Werten vergütet.

 

Das kann bedeuten:

 

  • Streitwertabrechnung; wird der gesetzliche Streitwert Umfang und Bedeutung Ihres Falles nicht gerecht schliessen wir eine Streitwertvereinbarung.

  • Abrechnung nach Zeitaufwand: Am Anfang steht für Ihre Planungssicherheit die Kalkulation Ihres Anwalts, bei der Abrechnung nach Wertschöpfung und Leistungsfähigkeit bewegen sich die Stundensätze zwischen € 150 und € 450, jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Auslagen.

  • Erfolgshonorar im Rahmen der Möglichkeiten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

  • Pro bono in Verantwortung für die weniger Leistungsfähigen. Ihr Anwalt entscheidet über seine pro bono-Leistung für Sie zum Abschluss Ihres Falles. Dann herrscht die grösste Klarheit.

  • Für die Erstberatung ist grundsätzlich ein Pauschalhonorar von € 200 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. So ist eine gründliche Aufnahme Ihres Falles möglich.

  • Die Einholung einer Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung wird ebenfalls pauschal mit € 200 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet. Nicht eingeschlossen in diese Pauschalberechnung ist die streitige Durchsetzung Ihrer Deckungszusage. 

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