Kanzlei für Vorsorge, Versorgung und Verfahrenskommunikation Rechtsanwalt - Versicherungsfachmann (BWV)
Vorsorge, Versorgung & Verfahrenskommunikation
1. "Bevor etwas passiert"
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Risikoidentifikation in Einrichtungen, z.B. Unternehmen, Behörden, Vereinen, organisierten Privatvermögen
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Von oben nach unten (Top Down), von unten nach oben (Bottom up), in wirtschaftlicher Wechselwirkung
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Risiken der Einrichtung zur Privatperson hin, z.B. Haftung, belastende Verfahren, Kündigung
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Risiken von der Privatperson zur Einrichtung hin, z.B. Regelverletzung, Krankheit, Berufs-, Dienstunfähigkeit, Erwerbsminderung, Tod, Zugewinn- oder Versorgungsausgleich
2. "Damit nichts Passiert"
Kontakt
Bernhard Lorenz
Kanzlei für Vorsorge, Versorgung und Verfahrenskommunikation
Goerdelerstrasse 6
65197 Wiesbaden
Telefon: 0611 2042593
Telefax: 0611 2042594
E-Mail: lorenz.bernhard@me.com
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Risikovermeidung durch Rechts- und Wertwirksamkeit
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Regelbildung, Regelkodifikation,Regelkommunikation durch Training, Kultur, Überwachung
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Prinzip Verantwortlichkeit: Vorbeugung, Aufdeckung, Reaktion
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Organisation, zusätzlich z.B. Ombudsmann, Hinweisgebersystem
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Effizienz: Geringe Ressourcen viel Compliance, Governance
3. "Damit Sinnvolles Passiert"
Verfahrenskommunikation
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in Organen
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in Vorständen,
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Aufsichtsgremien von Einrichtungen
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zu Einrichtungen, ihren Organen hin
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Genehmigungsverfahren
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Planfeststellungsverfahren
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Gesetzgebungsverfahren
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Gerichtsverfahren
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in die Öffentlichkeit hinein
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formelle wie informelle Kommunikation
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Identifikation von Meinungsbildnern und Entscheidern
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Beeinflussen von Meinungsbildnern und Entscheidern
4. "Sollte doch etwas Passieren"
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Risikoausgleich durch vollständige Vorsorgekonzepte von der Einrichtung hin zur Privatperson
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Verankerung im Arbeits-, Dienst- oder Handelsvertretervertrag, bei Beamten notfalls in den Versicherungspolicen, im Wording
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Zeitgemäßes Versicherungspaket, das in Anspruch genommen werden kann: Vertrauensschaden, D&O, Eigenschaden, Sublimits, Spezialstraf- und Vermögensrechtsschutz, Anstellungsvertragsrechtsschutz u.a.
5. "Ist dennoch etwas passiert"
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Begleitung durch Vertretung, zumindest Steuerung der beauftragten Berater im Schadensfall
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bei Auseinandersetzungen im Arbeits-, Dienstvertrags- und Handelsvertreterrecht
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bei Compliance-Verstößen
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bei aufsichtsrechtlichen Verfahren
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in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
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Verteidigung und Nebenklage
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bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen über Zugewinn und Versorgung,
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in der Nachfolgeplanung und -beratung
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bei Umstrukturierungen
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im Versicherungsfall
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bei sozialrechtlichen Streitigkeiten
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Finanzierung der Verfahren